Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 112: Zeile 112:
* Fördermittel, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen.  
* Fördermittel, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen.  


== §15 Auflösung des Vereins oder oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ==
== §15 Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ==


# Bei Auflösung des Vereins oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Verwendungszweck ist durch die auflösende Mitgliederversammlung zu beschließen.  
# Bei Auflösung des Vereins oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Verwendungszweck ist durch die auflösende Mitgliederversammlung zu beschließen.  
Anonymer Benutzer

Navigationsmenü