Satzung: Unterschied zwischen den Versionen
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→§15 Auflösung des Vereins
(→§15 Auflösung des Vereins: Gemeinnützigkeitsfixes) |
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* Fördermittel, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen. | * Fördermittel, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen. | ||
== §15 Auflösung des Vereins == | == §15 Auflösung des Vereins oder oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke == | ||
# Bei Auflösung des Vereins oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Verwendungszweck ist durch die auflösende Mitgliederversammlung zu beschließen. | # Bei Auflösung des Vereins oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Verwendungszweck ist durch die auflösende Mitgliederversammlung zu beschließen. |