Treffen/2011-10-03

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Termin und Treffpunkt

TeilnehmerInnen

Themen

Protokoll

Wir hatten gerade beim Treffen überlegt, ob das Amtsgericht über die Vorstandswahl oder die Mitgliederversammlung informiert werden will.

Ich habe das Schreiben nochmal durchgelesen, es geht um die Personalien des Vorstandes, wenn die sich ändern, muss das dem Amtsgericht angezeigt werden. Daher ist die angedachte Änderung - der Vorstand wird nur noch alle 4 Jahre gewählt - ausreichend. Die Mitgliederversammlung kann trotzdem jährlich stattfinden. --Melle 00:04, 4. Okt. 2011 (CEST)