Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎§15 Auflösung des Vereins: Gemeinnützigkeitsfixes)
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* Fördermittel, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen.  
* Fördermittel, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen.  


== §15 Auflösung des Vereins ==
== §15 Auflösung des Vereins oder oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ==


# Bei Auflösung des Vereins oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Verwendungszweck ist durch die auflösende Mitgliederversammlung zu beschließen.  
# Bei Auflösung des Vereins oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Verwendungszweck ist durch die auflösende Mitgliederversammlung zu beschließen.  
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