Freifunk Potsdam e.V.: Unterschied zwischen den Versionen
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** '''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft). | **'''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft). | ||
* Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. [[Satzung|Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr]]. | *Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. [[Satzung|Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr]]. | ||
* Zu zahlen ist | *Zu zahlen ist auf das [[Bankverbindung|Konto des Freifunk Potsdam e.V.]] | ||
* Gültigkeitsdauer der Ordnung: | *Gültigkeitsdauer der Ordnung: | ||
** Bis 01.01. | **Bis 01.01.2020, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr. | ||
== [[Finanzen|Einnahmen/Ausgaben]] == | ===[[Finanzen|Einnahmen/Ausgaben]]=== | ||
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2019, 15:25 Uhr
Seit dem 01.02.2006 ist der Freifunk Potsdam ein eingetragener Verein (e.V.). Die Satzung könnt ihr gerne nachlesen.
Satzung
Gründungsprotokoll
Mitgliederversammlungen
Treffen
Finanzen
Beitrags- und Gebührenordnung
- Jahresbeitrag:
- 12 Euro (Standardmitgliedschaft)
- 60 Euro (Fördermitgliedschaft).
- Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Zu zahlen ist auf das Konto des Freifunk Potsdam e.V.
- Gültigkeitsdauer der Ordnung:
- Bis 01.01.2020, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.