Freifunk-FAQ: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Frage wird uns sehr oft gestellt und ist recht einfach zu beantworten:
Die Frage wird uns sehr oft gestellt und ist recht einfach zu beantworten:
nein, weil im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt. Dir muss als nachgewiesen werden, dass die illegale Aktion von Dir ausging.
nein, weil im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt. Dir muss also nachgewiesen werden, dass die illegale Aktion von Dir ausging.


Allerdings sieht es im Zivilrecht anders herum aus, da musst Du nachweisen, dass Du nicht der Urheber bist. Wenn also eine Plattenfirma gegen Dich vorgeht, weil von der IP-Adresse Deines DSL-Routers Musik über eine Tauschbörse angeboten wurde, wird es relativ schwer fallen diesen Nachweis zu führen.
Allerdings sieht es im Zivilrecht anders herum aus, da musst Du nachweisen, dass Du nicht der Urheber bist. Wenn also eine Plattenfirma gegen Dich vorgeht, weil von der IP-Adresse Deines DSL-Routers Musik über eine Tauschbörse angeboten wurde, wird es relativ schwer fallen diesen Nachweis zu führen.
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Aus diesem Grund kann man über Freifunk keine Tauschbörsen nutzen. Wir sperren diese Anwendungen an jedem DSL-Anschluss. Wenn Du Deinen Anschluss ebenfalls freigeben möchtest, empfehlen wir Dir das auch sehr. Dank der komfortablen Freifunk-Firmware ist das auch nur ein Mausklick.
Aus diesem Grund kann man über Freifunk keine Tauschbörsen nutzen. Wir sperren diese Anwendungen an jedem DSL-Anschluss. Wenn Du Deinen Anschluss ebenfalls freigeben möchtest, empfehlen wir Dir das auch sehr. Dank der komfortablen Freifunk-Firmware ist das auch nur ein Mausklick.


Wir vom Freifunk verstehen uns aber eher als eine Art Internet-Provider. Es würde niemand auf die Idee kommen die Telekom zu belangen, weil ein Kunde von denen eine Tauschbörse benutzt hat. Diese Rechtsauffassung wurde auch von Andreas Gietl in seinem Vortrag „Freifunk und Recht“ auf dem ChaosCommunication Camp 2007 bekräftigt:
Wir vom Freifunk verstehen uns aber eher als eine Art Internet-Provider. Es würde niemand auf die Idee kommen die Telekom zu belangen, weil ein Kunde von denen eine Tauschbörse mißbraucht hat. Diese Rechtsauffassung wurde auch von Andreas Gietl in seinem Vortrag „Freifunk und Recht“ auf dem Chaos Communication Camp 2007 bekräftigt:
http://events.ccc.de/camp/2007/Fahrplan/events/1845.en.html
http://events.ccc.de/camp/2007/Fahrplan/events/1845.en.html


Es gibt eine sehr detaillierte Doktorarbeit zu genau diesem Thema, die Du hier findest:
Es gibt auch eine sehr detaillierte Doktorarbeit zu genau diesem Thema, die Du hier findest:
http://www.retosphere.de/publikationen/diss.php?menu_id=20
http://www.retosphere.de/publikationen/diss.php?menu_id=20
Noch mehr aktuelle Informationen, die der Autor zusammengetragen hat, findest Du hier:
Noch mehr aktuelle Informationen, die der Autor zusammengetragen hat, findest Du hier:
http://www.retosphere.de/offenenetze/
http://www.retosphere.de/offenenetze/


Zusammenfassend kann man sagen: sperre Tauschbörsen und Du kannst ruhig schlafen. ;) Mein Anschluss steht seit fast drei Jahren für Freifunk zur Verfügung und ich hatte noch nie irgendwelche Probleme damit. Mir ist auch aus den zahlreichen anderen Freifunk-Projekten die es in Deutschland gibt, kein Fall bekannt, in dem es zu einer Verurteilung oder ähnliches wegen des offenen WLAN kam.
Zusammenfassend kann man sagen: sperre Tauschbörsen und Du kannst ruhig schlafen. ;) Mein Anschluss steht seit fast drei Jahren für Freifunk zur Verfügung und ich hatte noch nie irgendwelche Probleme damit. Mir ist auch aus den zahlreichen anderen Freifunk-Projekten die es in Deutschland gibt, kein Fall bekannt, in dem es zu einer Verurteilung oder ähnliches wegen eines offenen WLANs kam.


== Wie schnell ist der Internetzugang?  ==
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