Beitrags- und Gebührenordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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** '''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft).  
** '''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft).  
* Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. [[Satzung|Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr]].
* Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. [[Satzung|Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr]].
* Zu zahlen ist bar gegen Quittung oder auf das [[Bankverbindung | Konto des Freifunk Potsdam e.V.]]
* Gültigkeitsdauer der Ordnung:
* Gültigkeitsdauer der Ordnung:
** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.
** Bis 01.01.2008, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.
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