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# Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. | # Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. | ||
# Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. Es ist unmittelbar eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Zweck der Neuwahl des Vorstands. | # Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. Es ist unmittelbar eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Zweck der Neuwahl des Vorstands. | ||
# Der Vorstand ist berechtigt, während der Gründungsphase redaktionelle Änderungen in der Satzung mit rein formalen Charakter selbstständig zu tätigen. | |||
== §13 Protokolle == | == §13 Protokolle == |
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