Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
348 Bytes hinzugefügt ,  11. Oktober 2015
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 44: Zeile 44:
== §7 Mitgliedsbeiträge ==
== §7 Mitgliedsbeiträge ==


Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.  
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige [[Beitrags-_und_Gebührenordnung#Beitrags-_und_Geb.C3.BChrenordnung|Beitragsordnung]] maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.


== §8 Organe des Vereins ==
== §8 Organe des Vereins ==
Zeile 87: Zeile 87:


Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen:  
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen:  
** ein Vorsitzender  
* ein Vorsitzender  
** ein stellvertretender Vorsitzender  
* ein stellvertretender Vorsitzender  
** ein Schatzmeister  
* ein Schatzmeister  


#Der Verein kann gerichtlich und außergerichtlich von jedem einzelnem Vorstandsmitglied vertreten werden. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.  
#Der Verein kann gerichtlich und außergerichtlich von jedem einzelnem Vorstandsmitglied vertreten werden. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.  
# Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.  
# Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.  
# Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.  
# Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.  
Zeile 120: Zeile 120:


Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der (keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen) Gründungsversammlung am 01.02.2006 einstimmig beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der (keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen) Gründungsversammlung am 01.02.2006 einstimmig beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Außerdem wurde dieser Text (erstmalig) in der [[Mitgliederversammlung/2011-09-18|Mitgliederversammlung am 18. September 2011]] überarbeitet und die Änderungen einstimmig von allen anwesenden sowie stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen.
[[Kategorie:Freifunk_Potsdam_e.V.]]
694

Bearbeitungen

Navigationsmenü