Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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→‎§15 Auflösung des Vereins: Gemeinnützigkeitsfixes
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== §15 Auflösung des Vereins ==
== §15 Auflösung des Vereins ==


# Bei Auflösung des Vereins ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Verwendungszweck ist durch die auflösende Mitgliederversammlung zu beschließen.  
# Bei Auflösung des Vereins oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Verwendungszweck ist durch die auflösende Mitgliederversammlung zu beschließen.  
# Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.  
# Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.


== §16 Inkrafttreten ==
== §16 Inkrafttreten ==


Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der (keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen) Gründungsversammlung am 01.02.2006 einstimmig beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der (keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen) Gründungsversammlung am 01.02.2006 einstimmig beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Anonymer Benutzer