Beitrags- und Gebührenordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Aufnahmegebühr: 13 Euro'''  (einmalig)
* '''Aufnahmegebühr: 13 Euro'''  (einmalig)
* '''Jahresbeitrag: 12 Euro''' (Standardmitgliedschaft) '''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft). Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei Unterjährigem Eintritt anteilig.
* '''Jahresbeitrag: '''
** '''12 Euro''' (Standardmitgliedschaft)  
** '''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft).  
* Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei Unterjährigem Eintritt anteilig.




* Gültigkeitsdauer der Ordnung:
* Gültigkeitsdauer der Ordnung:
** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.
** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.

Version vom 6. Februar 2006, 11:00 Uhr

Beitrags- und Gebührenordnung

  • Aufnahmegebühr: 13 Euro (einmalig)
  • Jahresbeitrag:
    • 12 Euro (Standardmitgliedschaft)
    • 60 Euro (Fördermitgliedschaft).
  • Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei Unterjährigem Eintritt anteilig.


  • Gültigkeitsdauer der Ordnung:
    • Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.