Beitrags- und Gebührenordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(wann beginnt das geschäftsjahr?)
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** '''12 Euro''' (Standardmitgliedschaft)  
** '''12 Euro''' (Standardmitgliedschaft)  
** '''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft).  
** '''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft).  
* Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig.
* Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. [[Satzung|Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr]].
** wann ist denn "Beginn des Geschäftsjahres"?
 
* Gültigkeitsdauer der Ordnung:
* Gültigkeitsdauer der Ordnung:
** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.
** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.

Version vom 4. Juni 2006, 18:15 Uhr

Beitrags- und Gebührenordnung

  • Aufnahmegebühr: 13 Euro (einmalig)
  • Jahresbeitrag:
    • 12 Euro (Standardmitgliedschaft)
    • 60 Euro (Fördermitgliedschaft).
  • Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Gültigkeitsdauer der Ordnung:
    • Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.