Diskussion:Freifunk-FAQ

Aus Freifunk Potsdam | Wiki
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Freifunk als freier Telekommunikationsdienstanbieter

Möglichkeit für mehr Rechtssicherheit

Hallo,
falls das noch nicht geschehen ist (und falls das heute rechtlich noch möglich ist), könnte der „Freifunk Potsdam e.V.“ (mit all seinen Mitgliedern) vielleicht auch als freier Kommunikationsdienstanbieter auftreten und so als Betreiber eines öffentlichen Netzes nicht mehr als Störer haftbar gemacht werden.
Quelle, Heise-Forum:

--92.225.59.198 17:45, 15. Jul. 2010 (MESZ)

das ist sicherlich eine gute Idee, die wir weiterverfolgen werden. Vielen Dank für den Hinweis :) --Melle 14:40, 19. Jul. 2010 (CEST)

Hier noch zwei Artikel passend zum Thema:

Siehe auch „Hilfe Diskussion:Urheberrecht“ im PotsdamWiki, die nämlich ein ähnliches Problem mit möglichen fremdverschuldeten URVs haben.
--92.225.52.0 17:23, 23. Jul. 2010 (MESZ)

Tauschbörsen sperren?

Was soll bitte das Sperren von Tauschbörsen bringen? Das ist doch nicht mehr als ein Plazebo. Denn zum einen können Dateien auch über jede beliebige Webseite (Webspace) sowie auch z.B. per Post – sowohl digital als auch analog – transferiert (oder wenn es sein muß auch mit VPNs getunnelt) werden und zum anderen können und werden nicht nur illegale Inhalte über das Internet ausgetauscht. Also was soll das bringen?
--92.226.60.149 20:07, 15. Jul. 2010 (MESZ)

Sicher gibt es legale Anwendungen (wie z.B. die Updates von World Of Warcraft), aber wir können nicht unterscheiden, ob der Torrent legitim ist oder nicht. Abmahnungen werden heute mit automatisierten Scans der Tauschbörsen erzeugt, also schafft die Blockade ein gewisses Maß an Rechtssicherheit für die Anschlussinhaber, die Ihr DSL unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Wenn Du Vorschläge hast, wie wir es besser machen können, lass es uns wissen. --Melle 14:49, 19. Jul. 2010 (CEST)

Wo soll da bitte die Rechtssicherheit sein? Auf der einen Seite ist man als Betreiber haftbar, wenn Unbekannte die Infrastruktur mißbrauchen. Und auf der anderen Seite ist man ebenfalls als Betreiber haftbar, wenn durch das Blockieren von Diensten das Telekommunikationsgeheimnis mißachtet wird.
--85.179.133.61 18:20, 20. Jul. 2010 (MESZ)

Freiheit auch für offene Funknetze im Land Brandenburg?

Hier mal zwei (wie ich finde) passende Quellen für den Abschnitt „Ist das überhaupt legal?“. Auch wenn bei den Quellen irreführenderweise die freie Nutzung offnener Funknetze (WLANs) noch als Schwarzsurfen bezeichnen wird. Zudem bleibt im Sinne der allgemeinen Rechtssicherheit wohl leider noch abzuwarten, ob die dort beschriebene Rechtsauffassung auch vom Brandenburgischen Landesgericht oder sogar vom Bundesgerichtshof geteilt wird.

--92.224.249.163 17:19, 21. Okt. 2010 (CEST)