Beitrags- und Gebührenordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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** '''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft).  
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* Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. [[Satzung|Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr]].
* Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. [[Satzung|Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr]].
* Zu zahlen ist bar gegen Quittung oder auf das [[Bankverbindung | Konto des Freifunk Potsdam e.V.]]
* Gültigkeitsdauer der Ordnung:
* Gültigkeitsdauer der Ordnung:
** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.
** Bis 01.01.2008, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.

Version vom 9. Juli 2007, 11:18 Uhr

Beitrags- und Gebührenordnung

  • Aufnahmegebühr: 13 Euro (einmalig)
  • Jahresbeitrag:
    • 12 Euro (Standardmitgliedschaft)
    • 60 Euro (Fördermitgliedschaft).
  • Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Zu zahlen ist bar gegen Quittung oder auf das Konto des Freifunk Potsdam e.V.
  • Gültigkeitsdauer der Ordnung:
    • Bis 01.01.2008, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.