Beitrags- und Gebührenordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr. | ** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr. |
Version vom 3. Februar 2006, 09:36 Uhr
Beitrags- und Gebührenordnung
- Aufnahmegebühr: 13 Euro (einmalig)
- Jahresbeitrag: 12 Euro (Standardmitgliedschaft) 60 Euro (Fördermitgliedschaft). Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei Unterjährigem Eintritt anteilig.
- Gültigkeitsdauer der Ordnung:
- Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.