Beitrags- und Gebührenordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr. | ** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr. |
Version vom 4. Juni 2006, 17:15 Uhr
Beitrags- und Gebührenordnung
- Aufnahmegebühr: 13 Euro (einmalig)
- Jahresbeitrag:
- 12 Euro (Standardmitgliedschaft)
- 60 Euro (Fördermitgliedschaft).
- Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Gültigkeitsdauer der Ordnung:
- Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.