Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

209 Bytes hinzugefügt ,  23. Juni 2006
(7 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 7: Zeile 7:
== §2 Vereinszweck ==  
== §2 Vereinszweck ==  


# Zweck von Freifunk Potsdam ist die Erforschung, Verbreitung und Anwendung freier Netzwerktechnologien sowie die Verbreitung, Anwendung und Vermittlung von Wissen über Netzwerke sowie kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.  
# Zweck des Vereins ist der Aufbau eines freien Bürgernetzes, das allen Potsdamern einen uneingeschränkten und freien Zugang zum Internet ermöglicht.
# Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell und/oder finanziell:
# Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell und/oder finanziell:
## den Zugang der Informationstechologie für sozial benachteiligte Personen
## den Zugang der Informationstechologie für sozial benachteiligte Personen
## die Erforschung, Verbreitung und Anwendung freier Netzwerktechnologien sowie die Verbreitung, Anwendung und Vermittlung von Wissen über Netzwerke sowie kultureller Inhalte mittels elektronischer Medien.
## die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen unabhängiger Netzwerke  
## die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen unabhängiger Netzwerke  
## kulturelle, technologische und soziale Bildungs- und Forschungsprojekte
## kulturelle, technologische und soziale Bildungs- und Forschungsprojekte
Zeile 86: Zeile 87:
== §12 Der Vorstand ==
== §12 Der Vorstand ==


# Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen: ein 1. Vorsitzender ein stellvertretender Vorsitzender ein Schatzmeister Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.  
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen:  
** ein Vorsitzender  
** ein stellvertretender Vorsitzender  
** ein Schatzmeister  
 
#Der Verein kann gerichtlich und außergerichtlich von jedem einzelnem Vorstandsmitglied vertreten werden. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.  
# Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.  
# Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.  
# Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.  
# Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.  
# Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt.
# Der Vorstand tritt auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen.  
# Der Vorstand tritt auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen.  
# Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlussfähig. Er fasst Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.  
# Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlussfähig. Er fasst Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.  
# Über Konten des Vereins können nur die Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.  
# Über Konten des Vereins können die Vorstandsmitglieder einzeln und selbständig verfügen.  
# Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.  
# Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.  
# Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. Es ist unmittelbar eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Zweck der Neuwahl des Vorstands.  
# Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. Es ist unmittelbar eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Zweck der Neuwahl des Vorstands.
# Der Vorstand ist berechtigt, während der Gründungsphase redaktionelle Änderungen in der Satzung mit rein formalen Charakter selbstständig zu tätigen.


== §13 Protokolle ==
== §13 Protokolle ==
34

Bearbeitungen