Beitrags- und Gebührenordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Jahresbeitrag (zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres) | * '''Jahresbeitrag: 12 Euro''' (zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei Unterjährigem Eintritt anteilig) | ||
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** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr. | ** Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr. |
Version vom 28. Januar 2006, 15:24 Uhr
Beitrags- und Gebührenordnung
- Aufnahmegebühr: 13 Euro (einmalig)
- Jahresbeitrag: 12 Euro (zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei Unterjährigem Eintritt anteilig)
- Gültigkeitsdauer der Ordnung:
- Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.