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#Der Verein kann gerichtlich und außergerichtlich von jedem einzelnem Vorstandsmitglied vertreten werden. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von | #Der Verein kann gerichtlich und außergerichtlich von jedem einzelnem Vorstandsmitglied vertreten werden. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. | ||
# Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. | # Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. | ||
# Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. | # Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. |
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