Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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== §12 Der Vorstand ==
== §12 Der Vorstand ==
# Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen:
## ein Vorsitzender
## ein stellvertretender Vorsitzender
## ein Schatzmeister


# Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen: • ein 1. Vorsitzender • ein stellvertretender Vorsitzender • ein Schatzmeister Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.  
# Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen: • ein 1. Vorsitzender • ein stellvertretender Vorsitzender • ein Schatzmeister Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.  
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