Freifunk-FAQ: Unterschied zwischen den Versionen

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ABER!! im Zivilrecht sieht es anders herum aus, da musst Du nachweisen, dass Du nicht der Urheber bist, auch als "Störerhaftung" bekannt. Wenn also zBsp. die „Abmahnmafia“ gegen Dich vorgeht, weil zBsp. von der IP-Adresse Deines DSL-Routers Musik über eine Tauschbörse angeboten wurde, wird es relativ schwer fallen diesen Nachweis zu führen.
ABER!! im Zivilrecht sieht es anders herum aus, da musst Du nachweisen, dass Du nicht der Urheber bist, auch als "Störerhaftung" bekannt. Wenn also zBsp. die „Abmahnmafia“ gegen Dich vorgeht, weil zBsp. von der IP-Adresse Deines DSL-Routers Musik über eine Tauschbörse angeboten wurde, wird es relativ schwer fallen diesen Nachweis zu führen.


Um die Uplink (DSL) Anbieter unter Euch vor derlei Übergriffen zu schützen, benutzen wir einen VPN Tunnel [1] der vom Förderverein Verein freie Netze e.V. [2] betrieben wird. D.h. der Datenverkehr, der über die Freifunk Schnittstelle fließt, wird über diesen VPN Tunnel ins Internet geleitet, so das als Absenderadresse nicht die IP-Adresse Deines DSL Anschlusses steht, sondern die des VPN Servers vom freie Netze e.V. Dieser hat den Status eines Internet Serviceproviders angenommen und unterliegt damit anderen gesetzlichen Regelungen.
Um die Uplink (DSL) Anbieter unter Euch vor derlei Übergriffen zu schützen, benutzen wir einen VPN Tunnel [1] der vom Förderverein Freie Netzwerke e.V. [2] betrieben wird. D.h. der Datenverkehr, der über die Freifunk Schnittstelle fließt, wird über diesen VPN Tunnel ins Internet geleitet, so das als Absenderadresse nicht die IP-Adresse Deines DSL Anschlusses steht, sondern die des VPN Servers vom Freie Netzwerke e.V. Dieser hat den Status eines Internet Serviceproviders angenommen und unterliegt damit anderen gesetzlichen Regelungen.




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