Freifunk-FAQ: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bin ich haftbar, wenn ich mein DSL freigebe? ==
== Bin ich haftbar, wenn ich mein DSL freigebe? ==


„''Wenn ich mein wlan zur Verfügung stelle und ein Benutzer lädt illegale Sachen herunter oder ähnliches Verbotenes, bin ich dann dafür verantwortlich weil es über meinen Zugang läuft?''
„Wenn ich mein WLAN zur Verfügung stelle und ein Benutzer lädt illegale Sachen herunter oder ähnliches Verbotenes, bin ich dann dafür verantwortlich weil es über meinen Zugang läuft?“


Die Frage wird uns sehr oft gestellt und ist recht einfach zu beantworten:
Die Frage wird uns sehr oft gestellt und ist recht einfach zu beantworten:
nein, weil im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt. Dir muss also nachgewiesen werden, dass die illegale Aktion von Dir ausging.


Allerdings sieht es im Zivilrecht anders herum aus, da musst Du nachweisen, dass Du nicht der Urheber bist. Wenn also eine Plattenfirma gegen Dich vorgeht, weil von der IP-Adresse Deines DSL-Routers Musik über eine Tauschbörse angeboten wurde, wird es relativ schwer fallen diesen Nachweis zu führen.
NEIN, weil im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt. Dir muss also nachgewiesen werden, dass die illegale Aktion von Dir ausging.


Aus diesem Grund kann man über Freifunk keine Tauschbörsen nutzen. Wir sperren diese Anwendungen an jedem DSL-Anschluss. Wenn Du Deinen Anschluss ebenfalls freigeben möchtest, empfehlen wir Dir das auch sehr. Dank der komfortablen Freifunk-Firmware ist das auch nur ein Mausklick.
ABER!! im Zivilrecht sieht es anders herum aus, da musst Du nachweisen, dass Du nicht der Urheber bist, auch als "Störerhaftung" bekannt. Wenn also zBsp. die „Abmahnmafia“ gegen Dich vorgeht, weil zBsp. von der IP-Adresse Deines DSL-Routers Musik über eine Tauschbörse angeboten wurde, wird es relativ schwer fallen diesen Nachweis zu führen.


Wir vom Freifunk verstehen uns aber eher als eine Art Internet-Provider. Es würde niemand auf die Idee kommen die Telekom zu belangen, weil ein Kunde von denen eine Tauschbörse mißbraucht hat. Diese Rechtsauffassung wurde auch von Andreas Gietl in seinem Vortrag „Freifunk und Recht“ auf dem Chaos Communication Camp 2007 bekräftigt:
Um die Uplink (DSL) Anbieter unter Euch vor derlei Übergriffen zu schützen, benutzen wir einen VPN Tunnel [1] der vom Förderverein Verein freie Netze e.V. [2] betrieben wird. D.h. der Datenverkehr, der über die Freifunk Schnittstelle fließt, wird über diesen VPN Tunnel ins Internet geleitet, so das als Absenderadresse nicht die IP-Adresse Deines DSL Anschlusses steht, sondern die des VPN Servers vom freie Netze e.V. Dieser hat den Status eines Internet Serviceproviders angenommen und unterliegt damit anderen gesetzlichen Regelungen.
http://events.ccc.de/camp/2007/Fahrplan/events/1845.en.html


Es gibt auch eine sehr detaillierte Doktorarbeit zu genau diesem Thema, die Du hier findest:
http://www.retosphere.de/publikationen/diss.php?menu_id=20
Noch mehr aktuelle Informationen, die der Autor zusammengetragen hat, findest Du hier:
http://www.retosphere.de/offenenetze/


Zusammenfassend kann man sagen: sperre Tauschbörsen und Du kannst ruhig schlafen. ;) Mein Anschluss steht seit fast drei Jahren für Freifunk zur Verfügung und ich hatte noch nie irgendwelche Probleme damit. Mir ist auch aus den zahlreichen anderen Freifunk-Projekten die es in Deutschland gibt, kein Fall bekannt, in dem es zu einer Verurteilung oder ähnliches wegen eines offenen WLANs kam.
[1] https://wiki.freifunk.net/Vpn03
 
[2] http://foerderverein.freie-netzwerke.de


== Wie schnell ist der Internetzugang?  ==
== Wie schnell ist der Internetzugang?  ==
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