Freifunk-FAQ: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bin ich haftbar, wenn ich mein DSL freigebe? ==
== Bin ich haftbar, wenn ich mein DSL freigebe? ==


''Wenn ich mein wlan zur Verfügung stelle und ein Benutzer läd illegale  Sachen herunter oder ähnliches Verbotenes, bin ich dann dafür verantwortlich weil es über meinen Zugang läuft?''
"''Wenn ich mein wlan zur Verfügung stelle und ein Benutzer läd illegale  Sachen herunter oder ähnliches Verbotenes, bin ich dann dafür verantwortlich weil es über meinen Zugang läuft?''"


Die Frage wird uns sehr oft gestellt und ist recht einfach zu beantworten:
Die Frage wird uns sehr oft gestellt und ist recht einfach zu beantworten:
nein, weil im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt, Dir muss als nachgewiesen werden, dass die illegale Aktion von Dir ausging.
nein, weil im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt. Dir muss als nachgewiesen werden, dass die illegale Aktion von Dir ausging.


Allerdings sieht es im Zivilrecht anders herum aus, da musst Du nachweisen, dass Du nicht der Urheber bist. Wenn also eine Plattenfirma gegen Dich vorgeht, weil von der IP-Adresse Deines DSL-Routers Musik über eine Tauschbörse angeboten wurde, wird es relativ schwer fallen diesen Nachweis zu führen.
Allerdings sieht es im Zivilrecht anders herum aus, da musst Du nachweisen, dass Du nicht der Urheber bist. Wenn also eine Plattenfirma gegen Dich vorgeht, weil von der IP-Adresse Deines DSL-Routers Musik über eine Tauschbörse angeboten wurde, wird es relativ schwer fallen diesen Nachweis zu führen.
Anonymer Benutzer