Freifunk-FAQ: Unterschied zwischen den Versionen
→Bin ich haftbar, wenn ich mein DSL freigebe?
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== Bin ich haftbar, wenn ich mein DSL freigebe? == | == Bin ich haftbar, wenn ich mein DSL freigebe? == | ||
''Wenn ich mein wlan zur Verfügung stelle und ein Benutzer läd illegale Sachen herunter oder ähnliches Verbotenes, bin ich dann dafür verantwortlich weil es über meinen Zugang läuft?'' | "''Wenn ich mein wlan zur Verfügung stelle und ein Benutzer läd illegale Sachen herunter oder ähnliches Verbotenes, bin ich dann dafür verantwortlich weil es über meinen Zugang läuft?''" | ||
Die Frage wird uns sehr oft gestellt und ist recht einfach zu beantworten: | Die Frage wird uns sehr oft gestellt und ist recht einfach zu beantworten: | ||
nein, weil im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt | nein, weil im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt. Dir muss als nachgewiesen werden, dass die illegale Aktion von Dir ausging. | ||
Allerdings sieht es im Zivilrecht anders herum aus, da musst Du nachweisen, dass Du nicht der Urheber bist. Wenn also eine Plattenfirma gegen Dich vorgeht, weil von der IP-Adresse Deines DSL-Routers Musik über eine Tauschbörse angeboten wurde, wird es relativ schwer fallen diesen Nachweis zu führen. | Allerdings sieht es im Zivilrecht anders herum aus, da musst Du nachweisen, dass Du nicht der Urheber bist. Wenn also eine Plattenfirma gegen Dich vorgeht, weil von der IP-Adresse Deines DSL-Routers Musik über eine Tauschbörse angeboten wurde, wird es relativ schwer fallen diesen Nachweis zu führen. |