Beitrags- und Gebührenordnung

Version vom 4. Juni 2006, 14:50 Uhr von Stephan (Diskussion | Beiträge) (wann beginnt das geschäftsjahr?)

Beitrags- und Gebührenordnung

  • Aufnahmegebühr: 13 Euro (einmalig)
  • Jahresbeitrag:
    • 12 Euro (Standardmitgliedschaft)
    • 60 Euro (Fördermitgliedschaft).
  • Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig.
    • wann ist denn "Beginn des Geschäftsjahres"?
  • Gültigkeitsdauer der Ordnung:
    • Bis 01.01.07, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.