Freifunk Potsdam e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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** '''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft).  
** '''60 Euro''' (Fördermitgliedschaft).  
* Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. [[Satzung|Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr]].
* Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. [[Satzung|Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr]].
* Zu zahlen ist bar gegen Quittung oder auf das [[Bankverbindung | Konto des Freifunk Potsdam e.V.]]
* Zu zahlen ist auf das [[Bankverbindung | Konto des Freifunk Potsdam e.V.]]
* Gültigkeitsdauer der Ordnung:
* Gültigkeitsdauer der Ordnung:
** Bis 01.01.2008, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.
** Bis 01.01.2008, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.

Version vom 15. Februar 2015, 22:38 Uhr

Seit dem 01.02.2007 ist der Freifunk Potsdam ein eingetragener Verein (e.V.). Die Satzung könnt ihr gerne nachlesen bzw. uns Hilfestellung bezüglich des Statuserwerbs "gemeinnütziger e.V." geben.

Denn das nächste Ziel, das wir nun anstreben ist es ein solcher zu werden - gemeinnützig sind wir schon, nur den Status auf einem Papier in deutschen Verwaltungshalden zu bekommen gestaltet sich als nicht ganz so einfach...

Satzung

Gründungsprotokoll

Finanzen

Beitrags- und Gebührenordnung

  • Jahresbeitrag:
    • 12 Euro (Standardmitgliedschaft)
    • 60 Euro (Fördermitgliedschaft).
  • Die Beiträge sind zahlbar zu Beginn des Geschäftsjahres, bei unterjährigem Eintritt anteilig. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Zu zahlen ist auf das Konto des Freifunk Potsdam e.V.
  • Gültigkeitsdauer der Ordnung:
    • Bis 01.01.2008, bei keiner Änderung verlängert sich die Ordnung um ein weiteres Jahr.

Einnahmen/Ausgaben